2. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von
Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und
falsche bzw. verzögerte Eigenbelieferung seitens des Lieferanten des Verkäufers, hat der
Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen auf die Dauer der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, nach
angemessener Nachfristsetzung, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag
zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist oder wird der Verkäufer von seiner
Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer
unverzüglich benachrichtigt.
4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
V. Gefahrübergang
Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des
Verkäufers verlassen hat.
VI. Gewährleistung
1. Wir gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.
Die Gewährleistung beträgt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für alle
von uns gelieferten Produkte 24 Monate.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder
Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, änderungen an Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
3. Der Käufer muss dem Verkäufer die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch
bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem
Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung
entsprechen, verlangt der Verkäufer, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue
Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des
Lieferscheins und der Rechnung, mit denen das Gerät geliefert wurde, an die Firma
CASH Multimedia zur Reparatur eingeschickt bzw. angeliefert wird. Die Geräte müssen
in Originalverpackung mit Produktbeschreibungen frei Haus eintreffen. Durch den
Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten, treten keine neuen